Es gibt viele Partikel, die man nicht sehen kann, aber doch einatmet. Daher ist die Atemschutz Maske auch so wichtig. Denn leider können viele Partikel krebserregend sein oder anders kontaminiert sein. Wieder andere Partikel können dafür sorgen, dass das Atmungssystem langfristig geschädigt wird. Es können schwere Erkrankungen entstehen. Atemschutzmasken in allen drei Klassen, können vor Rauch, Feinstaub und wässrigen oder öligen Aerosolen schützen. Meist nennt man die Masken (europaweit normiert EN 149) auch Feinstaubmasken oder partikelfiltriermasken.
Die Masken halten Staub, Rauch und Nebel ab. Wichtig zu wissen ist, dass die Atemschutz Maske leider kein Dampf und Gas abhält. Die Atemschutzmaske bedeckt immer die Nase und den Mund. Sie kann aber aus verschiedenen Filtermaterialien bestehen. Die Atemschutzmaske wird vorgeschrieben, wenn am Arbeitsplatz der zulässige Arbeitsplatzgrenzwert, kurz AGW, überschritten wird. Alles darüber kann die Gesundheit gefährden, weshalb nicht auf die Atemschutz Maske verzichtet werden darf.
Die Atemschutzmaske ist in vielen Berufen zum Glück zu einer Pflicht geworden. Das ist gut so, denn es lauern in manchen Berufen enorme Gesundheitsrisiken. Mitarbeiter müssen vor Feinstaub Partikeln und Aerosolen geschützt werden. Gerade weil die Atemluft meist unsichtbar ist, wird das Risiko für die Gesundheit oft unterschätzt. Mit der modernen Zeit ändern sich aber die Richtlinien, so gibt es mittlerweile drei Schutzklassen für den Atemschutz. Diese nennen sich FFP1, FFP2 und FFP3.
FFP1 Schutzmaske: bietet den Schutz vor nicht-fibrogenen Stäuben. Ebenso den Schutz vor ungiftigen Stäuben. Diese Staubmaske sorgt dafür, dass die Einatmung dieser Stäube nicht zu Erkrankungen führen wird. Manche Nutzer sind irritiert, weil die Atemwege dennoch gereizt werden könnten. Auch die Geruchsbelastung wird mit dieser Staubmaske oft wahrgenommen. Daher darf mit dieser Maske der Arbeitsplatzgrenzwert auch nur höchstens 4-fach überschritten werden. Ansonsten müssen andere Atemschutzmasken eingesetzt werden.
FFP2 Schutzmaske: bietet den Schutz vor Rauch, Aerosolen und den Schutz vor flüssigen Stäuben. Hier können fibrogene Partikel gegeben sein. Die Gesamtleckage darf aber nicht 11 Prozent übersteigen. Auch der Arbeitsplatzgrenzwert darf nicht höher als 10-fach in der Überschreitung ausfallen. Diese Atemschutzmaske eignet sich fr Berufe, bei denen gesundheitsschädliche und erbgutverändernde Stoffe vorhanden sind. Sie werden oft in der Metallindustrie genutzt, aber auch im Bergbau.
FFP3 Schutzmaske: wird als Atemschutz bei giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben eingesetzt. Ebenfalls auch bei Aerosolen und Rauch. Dieser Atemschutz kann krebserregende und radioaktive Schadstoffe filtern. Ebenso wird die Atemschutzmaske bei Viren, Pilzsporen und Bakterien eingesetzt. Hier darf die Gesamtleckage nicht über 5 Prozent betragen und die Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes dar nicht höher als 30-fach ausfallen. Diese Atemschutzmaske wird meist in der chemischen Industrie eingesetzt.